“Initiator der Strafanzeige gegen den türkischen Präsidenten ist ein PKK-Lobbyverein, der mit PKK-Organisationen kooperiert und eine Legalisierung der PKK fordert. Es überrascht sehr, dass auch seriöse Medien bei dieser Propaganda-Aktion mitmachen”, erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei, anlässlich einer Strafanzeige u.a. gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und weitere türkische Politiker wegen vermeintlicher Verbrechen im Südosten der Türkei.

“Initiator der Strafanzeige gegen den türkischen Präsidenten und weitere türkische Politiker ist ein Verein Namens MAF-DAD. So demokratisch und rechtstreu sich dieser Verein offiziell auch gibt, macht sie in Deutschland und im europäischen Ausland Lobbyarbeit für die verbotene Terrororganisation PKK. So fordert die MAF-DAD beispielsweise die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste oder kooperiert mit PKK-Dachverbänden wie dem NAV-DEM (ehemals YEK-KOM).”

Über die NAV-DEM (bzw. YEK-KOM) heißt es im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundes: “Für die Umsetzung von Vorgaben bedient sich die PKK überwiegend örtlicher kurdischer Vereine, die in einem Dachverband zusammengefasst sind und den Anhängern der Organisation als Treffpunkte und Anlaufstellen dienen. Vor dem Hintergrund der Neustrukturierung der PKK in Europa benannten sich im Verlauf des Jahres 2014 auch die PKK-nahen Vereine in Deutschland um. Den Anfang machte der Dachverband ‘Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e.V.’ (YEK-KOM), der seit Juni 2014 unter dem Namen ‘Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland“ (NAV-DEM) auftritt…”

Yeneroğlu weiter: “MAF-DAD hatte bereits im November 2011 erfolglos eine ähnliche Strafanzeige gestellt. Offenbar nutzt der Verein die Gunst der Stunde und möchte von der allgemeinen antitürkischen Stimmung fokussiert auf den türkischen Präsidenten profitieren und Reden von sich machen. Es überrascht nur, dass seriöse Medien dieses leicht durchschaubare Spiel mitspielen und dieser dubiosen Organisation ein Podium bieten.

Ebenso überrascht, dass mehr oder weniger bekannte Persönlichkeiten und Organisationen ihren Namen für eine derartige Schmutzkampagne hergeben. Offenbar lassen sie sich blenden von der Gemeinnützigkeit dieses Vereins, das wiederum ein Skandal für sich ist. Die Bundesregierung ist unverzüglich aufgefordert, die finanzielle Unterstützung von PKK nahen Organisationen einzustellen und diese Vereine nicht weiter über die Gemeinnützigkeit zu legitimieren. Auch zeigt nicht zuletzt dieser Fall die praktische Bedeutung des PKK-Verbots in Deutschland. Kaum überrascht hingegen, dass Bundestagsabgeordnete der Linkspartei bei so einer Schmutzkampagne mitmachen, da sie die PKK schon seit Jahren aktiv unterstützen und damit sich selbst nach § 129 a Abs. 5 StGB strafbar machen. Dass unter den Mandanten ein Abgeordneter der HDP ist, der sich demnächst vor Gericht gegen den Vorwurf, der PKK als Waffenkurier gedient zu haben, wehren muss, macht dieser Runde offenbar nichts aus, komplettiert sogar das Bild.”

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