,,Operation Friedensquelle’’ notwendig und unabwendbar für die nationale Sicherheit der Türkei
„Die Militäroperation „Operation Friedensquelle“ in der türkisch-nordsyrischen Grenzregion zielt weder auf Kurden, noch auf die territoriale Integrität und Souveränität Syriens. Der Einsatz dient einzig und allein dem Schutz der nationalen Sicherheit der Türkei und stellte seit Längerem eine dringende Notwendigkeit dar,“ erklärt Mustafa Yeneroğlu, Abgeordneter der AK-Partei in der Großen Nationalversammlung der Türkei. Yeneroğlu weiter:
,,Am 9. Oktober 2019 hat die Militäroperation „Operation Friedensquelle“ der Türkei gegen die Terrororganisationen PKK, PYD/YPG und ISIS/Daesh an der türkisch-nordsyrischen Grenzregion begonnen. Sie ist legitimiert durch Artikel 51 der UN-Charta, dem allgemeinen Recht auf Selbstverteidigung, den Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates 1373(2001), 1624(2005), 2170(2014), 2178(2014), 2249(2015) sowie 2254(2015) und beruft sich somit auf geltendes Völkerrecht. Diese Operation zielt weder auf die kurdische Bevölkerung in der Region, noch auf die Armee eines Staates und somit auch nicht auf die territoriale Integrität und Souveränität Syriens. Der Einsatz dient einzig und allein dem Schutz der nationalen Sicherheit der Türkei vor der permanenten Terrorgefahr durch die PKK, ihren syrischen Ablegern PYD/YPG sowie ISIS/DAESH. Die Operation war seit Längerem dringend und unabwendbar.
Es ist international unbestritten, dass die PYD/YPG als syrischer Ableger der als Terrororganisation eingestuften PKK gilt, so auch im Verfassungsschutzbericht. Allein in den letzten 2 Jahren wurde die Türkei zum Opfer unzähliger terroristischer Angriffe und Störmanöver entlang ihrer Grenzen. Hinzu kommt, dass die PYD/YPG über die Grenze Waffen, Munitionen und Manpower für den Terror der Schwesterorganisation PKK auf türkischem Boden einschleust und hiermit auf direkter Weise den Terrorismus in der Türkei unterstützt. Zudem weisen zahlreiche Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen darauf hin, dass die PYD/YPG in vielerlei Hinsicht geltendes Völkerrecht missachtet und Kriegsverbrechen verübt. Demnach wurden bei der Einnahme syrischer Dörfer Zivilisten umgebracht, willkürlich Menschen verhaftet und entführt, Dörfer zerstört, Menschen vertrieben und Minderjährige als Kindersoldaten rekrutiert. Auch ist bekannt geworden, dass die PYD/YPG schmutzige Geschäfte mit ISIS/DAESH geführt hat und deren Terroristen für Terroranschläge in der Türkei aus der Haft entlassen hat.
Doch ist es empörend und traurig zugleich, dass diese Tatsachen in der internationalen Berichterstattung fast nie Platz finden. Die terroristische PYD/YPG ist zweifellos eine totalitäre Organisation, die an der türkischen Grenze nicht zu dulden gilt. Im Rahmen der Militäroperation werden ausschließlich Stellungen und Munitionslager der PYD/YPG angegriffen. Wie auch bei den vorherigen Operationen wird der Schutz der Zivilbevölkerung durch die türkischen Streitkräfte gesichert. Wir sind uns einig, dass der internationale Terrorismus eine Gefahr für alle NATO-Bündnispartner darstellt. In diesem Sinne sei daran erinnert, dass die NATO-Außengrenze ausschließlich durch die Türkei effektiv geschützt werden kann. Unsere Partner müssen endlich verstehen, dass eine Terrororganisation nicht mit einer anderen Terrororganisation bekämpft werden kann. Mit über 40.000 Todesopfern und unzähligen Verletzten ist es unbestritten, dass die Türkei ein legitimes Interesse daran hat, ihre territoriale Integrität zu schützen und das Wohl ihrer Bürger zu gewährleisten.“
1. Bundesamt für Verfassungsschutz, ‘Arbeiterpartei Kurdistans – PKK‘, S. 17: https://www.verfassungsschutz.de/embed/broschuere-2015-07-arbeiterpartei-kurdistans-pkk.pdf-;
siehe auch https://www.dailysabah.com/war-on-terror/2018/01/11/uk-expresses-concern-over-links-between-pkk-ypg.
2. https://www.amnesty.org/en/press-releases/2015/10/syria-us-allys-razing-of-villages-amounts-to-war-crimes/.
3. https://www.hrw.org/news/2014/06/18/syria-abuses-kurdish-run-enclaves; https://www.amnesty.de/jahresbericht/2017/syrien.