“In Deutschland scheint sich nach vielen Jahren des Wegsehens endlich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass auch islamfeindliche Straftaten separat erfasst werden müssen. Das ist erfreulich und nur ein erster Schritt in die richtige Richtung”, erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei, anlässlich einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zu islamfeindlich motivierten Straftaten. Mustafa Yeneroğlu weiter:

“Seit einem Jahrzehnt steht bereits die Forderung im Raum, islamfeindlich motivierte Straftaten separat zu erfassen. Ein Blick auf die Antwort der Bundesregierung zeigt, das Warum: Mangels Erfassung sind viele Angaben unvollständig oder können überhaupt nicht beantwortet werden. Eine differenzierte Ausweisung von islamfeindlichen Straftaten ist nicht möglich. So kann die Bundesregierung weder sagen, welcher Personen- und Sachschaden bei den islamfeindlichen Übergriffen entstanden ist noch kann sie Auskunft darüber geben, wie viele Ermittlungsverfahren gegen Tatverdächtige eingeleitet wurden.

Mangels gesicherter Erkenntnisse bleibt sowohl die Erforschung als auch die Bekämpfung des Problems auf der Strecke. Kriminologen, Soziologen und Wissenschaftler weiterer Fachrichtungen beklagen schon seit Jahren fehlendes und belastbares Datenmaterial. Das Problem beschränkt sich hierbei nicht einmal mehr auf Rechtsextremismus in seinen unterschiedlichen Auswüchsen. Inzwischen ist auch der Terror, der durch die PKK und ihren Unterstützern in Deutschland ausgeht, zu einer ernsten Gefahr herangewachsen.

Wie dringend eine systematische Erfassung ist, zeigt sich nicht zuletzt in der Auflistung der Übergriffe auf Moscheen. Laut Bundesregierung sollen im vierten Quartal des vergangenen Jahres insgesamt 24 Übergriffe auf Moscheen verübt worden sein, darunter eins mit PKK-Bezug. Hierbei handelt es sich offenbar um eine rein zufällige Zusammenstellung. Denn selbst nach Übergriffen, die medial bekanntgeworden sind, sucht man in der Auflistung der Bundesregierung vergeblich. Insofern sind die genannten Zahl nur mit Vorbehalt zu genießen. Sie bildet allenfalls nur einen Teil des Problems ab.

Der Menschenrechtsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei hat Islamfeindlichkeit bereits auf ihre Agenda gesetzt. Eine Unterkommission wird sich mit diesem Phänomen verstärkt befassen und hierbei auch die Entwicklungen in Deutschland und Europa mit größter Aufmerksamkeit verfolgen.”

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