„Ich begrüße die Rückübereignung des Friedhofgeländes des Klosters Mor Gabriel an die aramäische Glaubensgemeinschaft in der Türkei. Verwundert beobachte ich zugleich, dass diese erfreuliche Nachricht deutschen Medien nicht einmal eine kleine Meldung wert ist während zuvor über die fälschliche Enteignung allseits und ausführlich berichtet wurde“, erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei. Anlass ist die Rückgabe der Eigentumsrechte des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel an die aramäische Gemeinschaft in der Türkei. Yeneroğlu weiter:

„Nachdem festgestellt wurde, dass die Enteignung irrtümlich vollzogen wurde, wird in kürzester Zeit die Rückübertragung der Eigentumsrechte an die christliche Glaubensgemeinschaft erfolgen. Diese Nachricht ist sehr erfreulich. Schon die juristische Enteignung, die faktisch sowieso nie vollzogen wurde, hätte nicht erfolgen dürfen. Insofern wird Recht zugunsten der aramäischen Minderheit in der Türkei wiederhergestellt. Allen Beteiligten war sofort klar, dass die als Enteignung verstandene Übertragung fälschlicherweise erfolgt war und der Ursprungszustand wiederhergestellt werden musste, was nunmehr auch erfolgt ist.

Die Türkei ist seit Jahrhunderten Lebensraum und Zentrum unterschiedlicher Kulturen, Sprachen und Weltanschauungen. Das türkische Volk und die Republik Türkei sind sich dieses historischen Erbes durchaus bewusst und sehr stolz darauf, diese Vielfalt in der Türkei beheimaten zu dürfen. Unter Führung der Ak Partei-Regierung wird auf die Pflege dieses Erbes großen Wert gelegt. So wurden in den vergangenen Jahren dutzende historische Kirchen und Kloster in der Türkei auf Staatskosten restauriert und instandgesetzt.

Mit Verwunderung beobachte ich allerdings, dass die Rückübertragung des Friedhofsgeländes an das Kloster Mor Gabriel in der deutschen Medienlandschaft kein Thema ist. Über die juristisch falsche Eintragung eines Teilgrundstücks des Klosters im Sommer 2017 hingegen wurde noch allseits und ausführlich berichtet; die Feuilletons waren voll mit – teilweise – berechtigter Kritik. Es erhärtet sich erneut der Eindruck, dass über die Türkei nur dann berichtet wird, wenn es schlechte Nachrichten gibt.

Ebenso wird von den guten Beziehungen der Ak-Partei-Regierung zu religiösen Minderheiten kaum Notiz genommen. Der Erzbischof Aram Ateşyan, stellvertretender armenischer Patriarch von Konstantinopel und amtierendes Oberhaupt der armenisch-apostolischen Kirche in der Türkei, etwa hat erst vor wenigen Tagen gesagt, dass Minderheiten in der Türkei seit der Ak-Partei-Regierung Grund zur Freude haben und noch nie zuvor staatlich dermaßen unterstützt worden sind.“

Hintergrund: Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel in der südöstlichen Provinz Mardin an der türkisch-syrischen Grenze ist eines der ältesten Klöster der Welt. Nach der Gründung im Jahre 397, gewann es schnell an Bedeutung; im 6. Jahrhundert lebten hier bereits etwa 1.000 einheimische als auch koptische Mönche. Heute gilt Mor Gabriel als geistiges Zentrum der Christen in der Türkei. Aufgrund einer beschlossenen Gebietsreform wurden gemäß türkischem Recht Immobilien, Landstücke und Friedhöfe der aramäischen Glaubensgemeinschaft formell an das türkische Schatzamt überschrieben. Diese wurden dann der Religionsbehörde Diyanet übertragen, woraufhin der Transfer an die Generaldirektion der Stiftungen, welche für die Verwaltung von Gütern religiöser Minderheiten zuständig ist, stattfand.

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