“Wir nehmen zur Kenntnis, dass vereinzelt PKK-Mitglieder zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Deutschland ist allerdings zu viel mehr imstande und kann seine Anstrengungen noch deutlich steigern”, erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei, anlässlich der Verurteilung eines ehemaligen leitenden Mitglieds der verbotenen Terrororganisation PKK in Deutschland vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer dreijährigen Haftstrafe. Yeneroğlu weiter:
“Wie auch dieser Fall belegt, nutzt die Terrororganisation PKK Deutschland nach wie vor als Rückzugs-, Rekrutierungs- und Finanzierungsraum. Dem 52-jährigen Verurteilten wurde nachgewiesen, die propagandistischen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der PKK in mehreren deutschen Großstädten koordiniert zu haben, darunter Duisburg, Bonn, Köln, Bielefeld, Essen, Bochum, Dortmund und Düsseldorf. Genau dieser Tätigkeit gehen deutschlandweit hunderte PKK-Funktionäre nach. Trotz Beobachtung all dieser Personen durch Sicherheitsbehörden kommen fast alle ungeschoren davon. Strafverfolgungen sind selten. Strafen, wenn mal eine Verurteilung folgt, sind so unangemessen klein, dass in den meisten Fällen von einer Abschreckung nicht gesprochen werden kann.
Deshalb bewegen sich Funktionäre, Mitglieder und Sympathisanten weitestgehend sorglos und agieren für die Zwecke der Terrororganisation. Ob es die Rekrutierung Jugendlicher für den Terror ist oder Propaganda auf öffentlichen Plätzen bzw. vermeintliche Informations- und Kulturveranstaltungen an deutschen Hochschulen: Im Ergebnis geht es ihnen darum, die Verbrechen der PKK zu relativieren, sich als Friedensverein darzustellen, Terroristen zu heroisieren und um Unterstützung zu werben.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass hin und wieder einzelne Funktionäre zur Rechenschaft gezogen und verurteilt werden. Skandalös ist es nach wie vor, dass die Funktionäre, wenn sie mal verurteilt werden, in den Entscheidungsgründen immer wieder fast entschuldigt werden. So sind auch im vorliegenden Fall die Ausführungen bei der Strafzumessung bezeichnend. Beispielsweise hält das Gericht dem Verurteilten zugute, dass er sich für das kurdische Volk eingesetzt habe. Dies zeugt von Unkenntnis der tatsächlichen Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei. Denn sie sind es, die am meisten leiden unter dem PKK-Terror. Kinder und Jugendliche werden von den Familien entrissen und zu Selbstmordattentätern gemacht, unschuldige Zivilisten werden als Schutzschilde missbraucht, wer keine Zwangsabgabe leistet wird mit dem Tod bestraft und Vieles mehr.
Das Gericht hätte sich die Frage stellen sollen, ob sie den vermeintlichen Kampf für das kurdische Volk auch dann berücksichtigt hätte, wenn sich der PKK-Terror mit seiner vollen Wucht und unzähligen Toten gegen Deutschland gerichtet hätte. Ich bin mir sehr sicher, dass es zu einer anderen Beurteilung gekommen wäre.”