“Was ohnehin seit 1993 verboten ist, ist mit dieser Ministerialverfügung nun noch verbotener. Bleibt zu hoffen, dass man es endlich ernst meint mit dem Kampf gegen die verbotene Terrororganisation PKK”, erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei, anlässlich der Ankündigung der Bundesregierung, wonach unter anderem Fahnen mit dem Bild von PKK-Anführer Öcalan nicht mehr gezeigt werden dürfen. Yeneroğlu weiter:

“Laut Berichten des deutschen Inlandsgeheimdienstes nutzt die verbotene Terrororganisation PKK Europa und Deutschland als Rückzugs-, Rekrutierungs- und Finanzierungsraum. Sie verfügt sowohl über offene als auch konspirativ nach strengen Kaderprinzipien agierende Funktionärskörper. Darüber rekrutiert sie Personen für den bewaffneten Kampf oder finanziert den PKK-Terror durch Schutzgelderpressungen auf deutschem Boden. Das sind gesicherte Erkenntnisse aus den Berichten des Amtes für Verfassungsschutz des Bundes und der Länder. Propagandastände von nicht mal getarnten Ersatzorganisationen prägen seit Jahren zentrale Plätze in Stadtzentren. Jeder, der dafür nicht blind ist, kann sich fast in jeder Stadt persönlich überzeugen.

Obwohl diese Organisationsstrukturen älter sind als das PKK-Verbot aus dem Jahre 1993, existieren sie heute noch und werden zunehmend stärker. Tarnorganisationen der PKK treten als Menschenrechtsvereine und Friedensaktivisten auf, sind Organisatoren von Großveranstaltungen in Arenen und Stadien – ungehindert, ungestört und werden in Teilen sogar unterstützt von Städten und Gemeinden. Das ist weder akzeptabel noch zumutbar. Millionen Türkeistämmige in Deutschland, deren Familien und Verwandte in der Türkei Opfer des PKK-Terrors werden, erdulden dieses Treiben, registrieren aber auch sehr wohl, mit welcher Halbherzigkeit die Bundesregierung den Kampf gegen die PKK führt.

Insofern ist die sog. Präzisierung des PKK Verbots nur das Eingeständnis, dass man im Umgang mit der Terrororganisation bisher nicht ernsthaft bei der Sache war. Was ohnehin seit 1993 verboten ist, ist mit dieser Ministerialverfügung offenbar nun noch verbotener. Bleibt die Hoffnung, dass die Bundesregierung es endlich ernst meint. Der Kampf gegen die Terrororganisation PKK wird nicht erfolgreich sein mit reiner Symbolpolitik. Ob auf Demonstrationen Fahnen mit Abbildungen des Terroristenführers zu sehen sind oder nicht, wird das eigentliche Übel, die Organisationsstruktur der PKK, nicht tangieren. Die Bundesregierung muss die ihr bekannten Organisationsstrukturen der PKK auflösen sowie die Verantwortlichen der Strafjustizzuführen.”

Connect with Me: