„Mit der Subsumierung der Arbeit des Verbandes unter nachrichtendienstliche Beobachtung belastet das Bundesinnenministerium die sich langsam erholenden deutsch-türkischen Beziehungen aufs Neue. Aber was soll man von einem Verfassungsschutzamt halten, das beim Attribut ‚nationalistisch‘ für die rechtsextremistische AfD blind ist? so Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Mitglied der Großen Türkischen Nationalversammlung. Yeneroğlu weiter:

„Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Doch in Bezug auf türkische und islamische Gemeinschaften wirken die Ämter schon immer entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag. Sie nehmen eine allgemein diffuse Bedrohungslage vorweg und handeln nach einem nicht näher definierten Gefahrenbegriff präventiv. Dadurch meinen sie keine gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen beachten zu müssen und grenzen durch Einschüchterung und Repressalien legitime Organisationen aus dem gesellschaftlichen Leben aus und kriminalisieren ihre Mitglieder.

So sucht man im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundes vergeblich nach einer Begründung, die die Beobachtung der UETD/UID auch nur im Ansatz rechtfertigen könnte. Bei der Pressekonferenz am 24.07. rechtfertigte der Verfassungsschutzpräsident Maaßen die Beobachtung mit der Floskel, die Organisation sei ‚nationalistisch‘. Deshalb befinde sie sich nicht im Einklang mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Begründung fehlt. Im Bericht selbst sucht man dann sogar vergeblich nach der Zuschreibung ‚nationalistisch‘ (S. 287/288).

Genauso wenig Aufschluss geben die weiteren Ausführungen, umso entlarvender sind sie. So wird die UETD/UID als ‚eine regierungsnahe Vorfeldorganisation charakterisiert, die im Sinne ihrer Mutterorganisation auf politischer und gesellschaftlicher Ebene Lobbyismus für Interessen der AKP betreibt‘, … ‚unmittelbar auf die Meinungsbildung und das Verhalten der türkischen Diaspora‘ einwirkt sowie … ‚auf politische Entscheidungsfindungsprozesse in Deutschland Einfluss nehmen[1] kann. Unabhängig davon, ob die Organisation diese Zuschreibung annimmt bleibt es ein Rätsel, wie sie dadurch Anhaltspunkte für Verfassungswidrigkeit bieten soll. Gerade der im Bericht Fett hervorgehobene Begriff ‚Vorfeldorganisation‘ öffnet für allerlei Willkür Tür und Tor.

Aber was soll man von einem Verfassungsschutzamt halten, das beim Attribut ‚nationalistisch‘ für die rechtsextremistische AfD blind ist, sie in dem Bericht nur als Opfer von Linksextremisten aufführt und sogar den rechtsterroristischen ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ (NSU), das als größte Schande der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt und noch lange nicht aufgeklärt ist, mit keinem einzigen Wort erwähnt? Ein Bundesamt, das vielmehr durch munteres Schreddern von Akten und Unterstützung von Rechtsextremen und ihren Strukturen aufgefallen ist als durch verantwortungsvolles Beobachten tatsächlicher Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung!“

 

[1] Bundesverfassungsschutzbericht 2017, Seite 288

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