“Die erklärte Islampolitik von CDU und FDP würde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten und ist geprägt von Vorurteilen“, erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei. Anlass ist die Vorstellung des Koalitionsvertrages von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen. Yeneroğlu weiter:

„Im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag stellen sich CDU und FDP über die Verfassung. In Zukunft sollen parteipolitisches Gutdünken und Vorurteile bestimmen, wer Religionsgemeinschaft sein darf und wer nicht. Auf das Selbstverständnis der als ‚religiöse Verbände‘ diskreditierten islamischen Religionsgemeinschaften und ihrer Mitglieder wird keinerlei Rücksicht genommen, ebenso wurden zahlreiche Rechtsgutachten zum Thema augenscheinlich komplett ignoriert. Dem schwarz-gelben Willen zufolge soll Religionsfreiheit nur eingeschränkt gelten und nur jenen zuteilwerden, die den Integrationskommissaren in der Politik genehm sind. Dass der verfassungsrechtliche Rahmen ein ganz anderer ist, stört allem Anschein nach nicht.

Es ist enttäuschend, dass auch eine CDU-geführte Regierungskoalition mit Armin Laschet an der Spitze es nicht schafft, eine progressive und inklusive Islampolitik an den Tag zu legen. Stattdessen bleibt sie sogar hinter der mutlosen rot-grünen-Regierung zurück, indem sie sich zur Fortschreibung einer ewiggestrigen Integrationspolitik verpflichtet. Nach diesem Verständnis sind Muslime und ihre Religionsgemeinschaften kein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft, sondern Bittsteller, die neuen, objektiv nicht verifizierbaren Kriterien unterworfen werden und deren wertvolle religiöse Pionierarbeit über Jahrzehnte hinweg lediglich im Rahmen negativer Assoziationen verortet wird.

Positiv fällt auf, dass schwarz-gelb sich die Förderung von Mehrsprachigkeit auf die Fahne geschrieben hat. Bleibt zu hoffen, dass darunter auch die Muttersprachen der vielen Minderheiten in Deutschland fallen. Wir werden die Umsetzung dieser Vereinbarung aufmerksam verfolgen.“

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